Rechtsprechung
Mehrfachversorgung Aktivrollstuhl 03.11.2011, Az: B 3 KR 4/11 R
Leitsätze:
Die Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit einem der Mobilität in der Schule dienenden und dort zu deponierenden zweiten Aktivrollstuhl fällt grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen