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Rechtsprechung

Sportrollstuhl 17.12.2012, Az: S 3 KR 12/10

SG Stralsund 3. Kammer

Leitsätze:
1. In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte haben keinen Anspruch auf die Versorgung mit Sportrollstühlen zur Teilnahme am Rehabilitationsport im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX (Anschluss und Fortentwicklung des Urteils des BSG vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 10/10 R = SozR 4-2500 § 33 Nr. 35)

2. Ein im Sinne des § 19 Abs. 3 SGB XII bedürftiger Behinderter hat jedoch im Rahmen der Eingliederungsleistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß §§ 53 ff SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX einen Anspruch auf die Bereitstellung der zur Teilnahme am Rehabilitationsport erforderlichen Hilfsmittel (hier Sportrollstuhl zur Ausübung des Rollstuhl-Rugby).


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