Rechtsprechung
Michelangelo-Hand SG Hamburg S 25 KR 1515/12 ER
Das Sozialgericht Hamburg stellte den Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Versorgung mit einer computergesteuerten Prothesenhand nebst RTV-Silikonschaft fest.
Dem 41-jährigen Kläger fehlt aufgrund einer Amputation die linke Hand. Bislang war er schon mit einer hochwertigen Handprothese versorgt. Da eine neuartige Prothesenhand (Michelangelo, Hersteller und Entwickler Fa. Otto Bock, Duderstadt) auf den Markt kam, die mit mehr Funktionen ausgestattet ist, beantragte er bei seiner Krankenkasse die Versorgung damit. Gegen die Ablehnung der Kasse setzte er sich mit einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg zur Wehr. Letztlich erkannte die Krankenkasse den Anspruch an und gab die Versorgung in Auftrag.