Rechtsprechung
Allergendichte Matratzenumhüllung 15.03.2012, Az: B 3 KR 2/11 R
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Erstattung der Anschaffungskosten für zwei allergendichte Matratzenkomplettumhüllungen (sog Encasings).
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Erstattung der Anschaffungskosten für zwei allergendichte Matratzenkomplettumhüllungen (sog Encasings).