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Rechtsprechung

Mehrfachversorgung Aktivrollstuhl 03.11.2011, Az: B 3 KR 4/11 R

Leitsätze:
Die Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit einem der Mobilität in der Schule dienenden und dort zu deponierenden zweiten Aktivrollstuhl fällt grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen


Urteil

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