Rechtsprechung
Treppensteighilfe kann Pflegehilfsmittel sein – zum Urteil des SG Gelsenkirchen vom 05.06.2013
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.06.2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.