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Rechtsprechung

Klimaschaft ist für amputierte Versicherte Kassenleistung

Pressemitteilung

München/Gütersloh, 10.04.2014. Ein so genannter Klimaschaft ist von der gesetzlichen Krankenkasse zu bezahlen. Das entschied das Sozialgericht München durch Urteil am 10.04.2014. Ein 40jähriger oberschenkelamputierter Versicherter hatte bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine hochwertige Knieprothese mit einem so genannten Klimaschaft beantragt. Dieser Oberschenkelschaft verfügt über ein einzigartiges Kühlungssystem, welches das Schwitzen im Prothesenschaft reduziert und etwa €5.000,- kostet. Schweißbildung kann zu Entzündungen des Amputationsstumpfes und im Extremfall sogar zum spontanen Verlust der Prothese führen.

Die Innovation wurde im Jahre 2012 von der in der Nähe von München sitzenden Firma Romedis GmbH patentiert und ist auf dem Weltkongress in Leipzig im selben Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die beklagte Krankenkasse drang mit ihrem Arument, es gebe keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Funktionstüchtigkeit des Systemes nicht durch. Das Gericht vertrat die Auffassung, Innovationen im Gesundheitssektor seien wichtig, um die Lebensqualität gerade für von Behinderung betroffener Menschen zu erhöhen. Außerdem sehe das Gesetz bei Hilfsmitteln, anders als bei Arnzeimitteln und neuen Behandlungsmethoden, kein Prüfverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen (GBA) vor. Auch könne man gerade bei individuell angefertigten Hilfsmitteln wie Prothesenschäften den Funktionsnachweis erst führen, wenn der Schaft selbst bereits gebaut ist. Das sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes im Rahmen der so genannten Amtsermittlunspflicht ohnehin Aufgabe einer Krankenkasse.

„Das Gericht folgte damit gänzlich unserer Rechtsauffassung.“, so Rechtsanwalt Ralf Müller aus Gütersloh, der den Kläger vertritt. „Aufgrund des schlüssigen Sachverständigengutachtens wird das Urteil auch vor dem Landessozialgericht halten, wenn die Krankenkasse überhaupt in Berufung gehen wird. Wir feuen uns nicht nur für den Kläger, sondern auch für alle anderen amputierten Menschen, deren Versorgungsqualität sich nach dieser Entscheidung sicherlch noch weiter verbessern wird.“ Der Geschäftsführer des Vertreibers, Andreas Radspieler, hatte in der mündlichen Verhandlung nochmals eindrücklich die Funktionsweise des Systems erläutert: „Auch wir sind natürlich glücklich über diese Entscheidung. Gerade bei Innovationen ist für uns ja immer die Kernfrage, ob die Kassen das überhaupt bezahlen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(SG München S 18 KR 247/13)

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

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