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Rechtsprechung

Genium X3 Prothesenknie ist Kassenleistung

Pressemitteilung


Genium X3 ist Kassenleistung

Detmold/Gütersloh 02.02.2015. In einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Detmold verlangte ein oberschenkelamputierter Versicherter die Versorgung mit einem wasserfesten und computergesteuerten Prothesen des Typs Genium X3 (Kosten ca. €52.000,- Hersteller Ottobock Duderstadt). Zunächst verweigerte seine Krankenkasse die Kostenübernahme mit dem Hinweis, der Patient sei bereits mit einem computergestützten Prothesenknie ausgestattet. Vor Gericht lenkte die Kasse jedoch ein und erkannte den Anspruch des Familienvaters an. Das Kniegelenk verfügt neben seiner Wasserfestigkeit über eine Reihe weiterer Funktionen, die dem Versicherten in seinem Alltag zugutekommen.


Sozialgericht Detmold - S 5 KR 424/14 -



Mit freundlichen Grüßen


Ralf Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

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Rechtsanwaltskanzlei Müller & Dr. Paul
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33330 Gütersloh

Tel.: +(49) 5241 - 9874-0
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