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Aktuelles

Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ab 01.01.2014

Pressemitteilung
Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Berlin, 09.07.2013: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) will Selbsthilfegruppen,
-organisationen und -kontaktstellen künftig gezielter unterstützen und
Fördergelder bedarfsgerechter verteilen. Basis dafür sind die neuen Grundsätze
zur Selbsthilfeförderung, die der GKV-Spitzenverband beschlossen hat. Sie gelten
ab Januar 2014. An der Neufassung des „Leitfadens zur Selbsthilfeförderung“ haben
Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenartenverbände mitgearbeitet.
In beratender Funktion haben auch die maßgeblichen Spitzenorganisationen
der Selbsthilfe mitgewirkt und Impulse gegeben.
„Wir fördern die Selbsthilfestrukturen in diesem Jahr mit rund 42 Millionen Euro.
Diese Mittel der Beitragszahler sollen transparent, gerecht und wirksam vergeben
werden“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Neu in den Leitfaden aufgenommen sind u. a. klare Fristen für die Antragsbearbeitung,
konkretere Bestimmungen, welche Fördervoraussetzungen zu beachten
sind und wie die Mittelverwendung nachzuweisen ist. Ferner wurde klargestellt,
dass Selbsthilfeprojekte auch mehrjährig gefördert werden können. Wichtige Begriffe
werden in einem Glossar erläutert.
Ein Anliegen war es, die Fördergrundsätze so weiterzuentwickeln, dass die
Selbsthilfeförderung für die Betroffenen einen größtmöglichen Nutzen stiftet und
das Förderverfahren niedrigschwellig und rechtssicher erfolgt.
Fördermittel für die Selbsthilfe steigen um neun Prozent
Seit 2008 ist die finanzielle Hilfe für die Selbsthilfegruppen, -organisationen und
-kontaktstellen der Krankenkassen und ihrer Verbände um über neun Prozent
auf rund 42 Mio. Euro gestiegen. Hinzukommen strukturelle und ideelle Hilfen,
indem die Krankenkassen z. B. Räume für Gruppentreffen zur Verfügung stellen
oder den Druck von Broschüren übernehmen.
„Die gesetzliche Krankenversicherung leistet seit vielen Jahren einen maßgeblichen
und verlässlichen finanziellen Beitrag, damit die Situation chronisch Kran-
ker, behinderter Menschen und ihrer Angehörigen durch Selbsthilfeangebote
verbessert wird. Der Ansatzpunkt der Kassen, sowohl Projekte als auch Strukturen
zu bezuschussen, ist europaweit einmalig. Allerdings darf dieses Engagement
der Kassen nicht dazu führen, dass sich die öffentliche Hand aus ihrer Verpflichtung
gegenüber der Selbsthilfe zurückzieht“, so Gernot Kiefer.
Hintergrund: Basisförderung und Projektmittel
Mindestens 50 Prozent der GKV-Fördermittel fließen laut Paragraph 20 c SGB V in
die sogenannte kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Darunter
versteht man eine Pauschalförderung im Sinne einer Basisfinanzierung. Höchstens
50 Prozent der Gelder können die Krankenkassen im Rahmen ihrer individuellen
Projektförderung verwenden.
· Selbsthilfeorganisationen, die einen Zuschuss zur Basisfinanzierung beantragen,
können sich an die GKV-Gemeinschaftsförderungen wenden.
· Fördermittel zur Bezuschussung von individuellen Projekten bewilligen
die einzelnen Krankenkassen und ihre Verbände. Da einige Krankenkassen
selbst keine Projekte fördern und ihre Mittel den GKVGemeinschaftsförderungen
zur Verfügung stellen, ist es sinnvoll sich im
Vorfeld bei den Krankenkassen oder ihren Verbänden über das Verfahren
und eventuelle Förderschwerpunkte zu informieren.
Der Leitfaden steht als barrierefreies pdf zum Downloaden unter: www.gkvspitzenverband.
de auf den Internet-Seiten des GKV-Spitzenverbandes.


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